Mitteilung an alle Mitglieder
Lt. § 29, Absatz 3 und 5
bedürfen bauliche Neubauten An- und Umbauten und sonstige Einrichtungen im Kleingarten, der schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand. Das heißt, dass jedes Vereinsmitglied ein solches Vorhaben, ebenfalls schriftlich und
vor Baubeginn,
beim Vorstand einzureichen hat.
-Der Vorstand- PB., März 2015
Antrag auf Bauerlaubnis Vordruck >>Hier<<
An alle Vereinsmitglieder des Kleingartenvereins "Am Behrenteich" e.V.
Wichtige Mitteilung
Der Vorstand sieht es als Notwendigkeit an,
den Betrag
über nicht geleistete Pflichtstunden von
bisher 10,--€
ab dem Jahr 2018 auf 15,--€ zu erhöhen.
-Der Vorstand- Paderborn, April 2017
An die Pächter unserer Kleingartenparzellen
Mitteilung
Liebe Vereinsmitglieder
bitte nehmen Sie zur Kenntnis,
dass ab dem 01. Januar 2019 die Pachtgebühr für einen
Kleingarten in unserem Verein,
0,13€ pro qm² beträgt
-Der Vorstand- PB, Mai 2018