Kleingartenverein "Am Behrenteich" e.V.


Gartenordnung

  1. Es ist auf die von der Stadt angeordnete Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr zu achten! In dieser Zeit dürfen keine Arbeiten mit Motorgeräten usw. durchgeführt werden!
  2. An Sonn- und Feiertagen ist es untersagt, Gartenarbeiten zu verrichten. Ebenso ist es verboten, Bauarbeiten oder Reparaturen an den Gartenhäusern durchzuführen.
  3. Die Toiletten, das Gemeinschaftshaus sowie die Wege um die vereinseigenen Rasenflächen sind von den Kleingärtnern zu reinigen. Der Reinigungsplan hängt im Schaukasten aus.
  4. Die Kleingärtner sind zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet!
  5. Neue Bauvorhaben und baulichen Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes der Gartenhäuser sind vorab mit dem Vereinsvorstand abzustimmen.
  6. Kinder sollen sich nur in Begleitung von Erwachsenen im Kleingartengelände aufhalten. Eltern haften für Schäden, die von ihren minderjährigen Kindern verursacht wurden.
  7. Das Spielen mit Lederbällen ist in der Kleingartenanlage nicht gestattet.
  8. Das Befahren der Wege in der Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Das Be- und Entladen eines motorbetriebenen Fahrzeugs ist ebenso wie das Wenden vor dem Gemeinschaftshaus bis zum ersten Weg gestattet.
  9. Die Wege sind an den einzelnen Pazellen von den Gartenanliegern sauber und unkrautfrei zu halten.
  10. Alle Gemeinschaftsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Nach Gebrauch sind die Geräte in gereinigtem Zustand im Geräteraum unterzubringen. Wird ein Defekt festgestellt, ist ein Zettel mit dem entsprechenden Angaben an dem betreffenden Gerät zu befestigen. Wer das letzte Benzin aus dem Kanister genommen hat, ist dafür verantwortlich, dass neues Benzin beschafft wird.
  11. Das Eingangstor sowie die zwei Tore zur Rothe sind immer verschlossen zu halten.

 12a. Die Rabatten, die an die Gemeinschaftswege grenzen, sind nur mit Blumen, Steingewächsen und

         Stauden bis zu einer Höhe von 1 Meter zu bepflanzen.

 12b. Das Pflanzen von Pfirsich- und Süßkirschbäumen, Obsthochstämmen, Nadelgehölzen, Birken

         und anderen hochwüchsigen Bäumen ist nicht gestattet.

 12c. Die Grenzabstände zu den Wegerabatten und zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten.

         Sie betragen:

         für Sträucher mit einer Höhe bis zu 1 m           mindestens 0,50 m

         für Sträucher mit einer Höhe bis zu 2 m          mindestens 1,00 m

         für schwachwachsende Obstbäume                 mindestens 1,50 m

         für starkwachsende Obstbäume                        mindestens 2,00 m



Kleingartenverein

"Am Behrenteich" e.V.


-Der Vorstand-